Entwicklung der einzelnen Reitergattungen im kaiserlichen Heer
 

 

Als Kaiser Maximilian I. gegen Ende des Mittelalters, um nicht von dem sich immer mehr dem Kriegsdienste entfremdenden Adel abhängig zu sein, beim Fußvolke die Institution der Landsknechte ins Leben rief, schuf er bei der Reiterei mit den  „Kyrissern"(1) etwas Ähnliches.

Wie aus dem vom 28. Mai 1498 datierten Patent an die Stände Nieder- Österreichs über die Aufstellung von 100 Kyrissern hervorgeht, bestanden dieselben nur aus Adeligen, welche unter 4 Hauptleuten standen. Mann und Pferd waren ganz in Eisen gehüllt.

Jedem dieser Kyrisser waren ein „leichter Büchsenschütze zu Pferd", dann 2 mit Spießen (Lanzen) bewaffnete Knechte, „die Einrosser" oder „Einspännigen" beigegeben.

Außerdem hatte jeder Hauptmann, sowie jeder Kyrisser, je einen Knappen, einen mit einer Hellebarde versehenen und nur vorne gerüsteten Trabanten, einen Reitknecht (Marstaller), sowie  einen leicht gerüsteten jungen Edelmann (Pagen) in seinem Gefolge (2).

Jeder der 4 Hauptleute sollte unter seinen Kyrissern 2 Personen haben, von welchen eine: „des Hauptmannes Lieutenant" und „des Kaisers Vennricher" (Fähnrich) genannt wurde und die große Fahne verwahren sollte.

Solcher Fahnen gab es vier, jede in einer anderen der vier kaiserlichen Hauptfarben (rot, weiß, grün und gelb). Diese Fahnen waren mit allen vier Farben verbrämt und trugen in der Mitte ein Feuereisen und das burgundische goldene Kreuz mit Flammen besprengt.

Die zweite Person: „des Hauptmannes Rennvennrichter" sollte 200 gute einspännige Knechte anwerben, zu je vieren einen Trabanten zur Wartung der Pferde. Der Rennfähnrich bildete in der Marschordnung mit den Edelknaben die Vorhut.

Jeder Hauptmann erhielt einen Bestallungs-Brief, womit er in kaiserlichen Sold und Dienst gestellt und verpflichtet war, sowohl gegen die Türken, als in den Erblanden oder im Reiche zu dienen, wogegen der Kaiser versprach, den Sold pünktlich und vollzählig auszahlen  zu lassen.

Die Kyrisser waren nach Art der Ritter vom Kopf bis zu den Füssen in schwere Rüstung gehüllt und hauptsächlich für den gewaltigen Stoss und den Kampf mit der blanken Waffe bestimmt, repräsentierten also gewissermaßen die schwere Reiterei.

Sie waren wohl im Solde den geworbenen Knechten gleichgestellt, nahmen aber doch eine bevorzugte Stellung ein, sowie überhaupt später die Offiziers-Stellen ausschließlich durch den Adel besetzt wurden.

Die mit ihnen  vermischten Büchsenschützen waren leichter gerüstet und zur Führung des Feuergefechts bestimmt. Bei dieser Institution erschien somit das ritterliche Element mit dem Werbe-System und durch die verschiedenartige Bewaffnung und Ausrüstung, die schwere mit der leichten Reiterei vereint.

Die Stärke, in Folge des früher erwähnten Patentes, aufgestellten Reiter-Trupps, betrug mit seinen vier Fähnlein 1828 Mann(3). Obwohl  nicht ausdrücklich hatte der älteste der vier Hauptleute als Feld-Obrist  das Kommando.

Mit dieser Institution hatte Maximilian der Reiterei für die folgenden beiden Jahrhunderte Form und Richtung ihrer Ausbildung gegeben.

Es waren also drei Elemente vertreten: Die schwere Reiterei für den Kampf mit der blanken Waffe (respektive Lanze), die Büchsenschützen und die leichte Reiterei.

Schon mit Beginn des 16. Jahrhunderts verschwand der Ausdruck Kyrisser aus den vorhandenen Akten und Bestallungen, an seine Stelle trat die Bezeichnung „deutsche gerüstete Reiter" (auch gerüsste oder gerüstete Pferde). Das Hauptelemente der Gliederung der Kyrisser findet sich auch bei diesen; Jeder Reiter erscheint mit seinem Gefolge, seinen „reisigen Knechten" und bildet mit diesen die sogenannte „Reihe". Die Stärke einer solchen Reihe variierte nach den Mitteln und dem Range des Reiters. Verordnungen darüber finden sich erst in den Bestallungen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. Diesen Verordnungen  gemäß durfte der Adelige nur bis sechs Pferde, der Herr oder Graf nur bis zwölf Pferde in seiner Reihe führen. Spätere Bestimmungen gestatteten jedem von Adel nur drei bis
vier Pferde und mit Einführung der Cürassiere (4) zur Zeit des 30jährigen Krieges nur zwei bis drei Pferde.

Neben den reisigen Knechten war es den Reitern vom Beginne an gestattet, bei sechs Pferden einen Jungen zu halten, bei zwölf Pferden aber deren zwei. Ende des Jahrhunderts wurde auch dies eingestellt und musste jeder Reiter seine Rüstung selbst mitführen.

Im Zusammenhange mit der gänzlichen Ausscheidung von Büchsenschützen aus dem Verbänden gerüsteter deutscher Reiter bestand von 1570 an die Bestimmung, dass jeder Reiter, welcher sechs Pferde hatte, einen Knecht mitführen dürfe, der neben seiner sonstigen Rüstung ein langes Rohr im Kampfe führte, da sich diese als vorteilhaft erwiesen hatten (5).

Auch diese deutschen gerüsteten Reiter ergänzten sich Anfangs noch nur aus dem Adel, doch zeigten sich auch bürgerliche Elemente, die gegen Schluss des Jahrhunderts immer häufiger auftraten.

Die Schutzwaffen dieser Reiterei blieben bis zu ihrem Verschwinden gleich. Es waren Hauptharnische, wohldeckende Schurze, Panzer-Ärmel und Kragen, Rücken- und Krebsharnisch3 (6).

Als Angriffswaffen dienten zwei Faust- oder feuerschlagende Büchsen, die Lanze und der Stecher (Degen), später der Stecher allein.

Wann die Lanzen abkamen, lässt sich nicht genau bestimmen. Es geschah dies wohl nur allmählich und erst mit Ende des 16. Jahrhunderts, da 1516 in der Hoffahne des Erzherzogs Maximilian noch 500 Speerreiter erscheinen (7).

Anfangs wurden diese gerüsteten deutschen Reiter nur in einzelnen Fahnen in der Stärke von 100 bis 300 Mann geworben. Sie standen dann unter Kommando eines Rittmeisters, dem für je 50 Mann ein Rottmeister beigegeben war. Erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts treten stärkere Haufen, in mehrere Fahnen gegliedert, unter Kommando eines Obristen auf, dem bald auch ein eigener Stab zugeteilt wurde.. Die gerüsteten deutschen Reiter fanden ihre Verwendung in offener Schlacht, erscheinen im Garnisonsdienste als Leibgarden der Kommandanten fester Plätze dann natürlich nur in geringer Zahl.

Mit den deutschen "Reichs - Contingenten" erschienen 1596 unter Schwarzenberg die ersten „Kürassiere" nach „niederländischer und französischer" Art gerüstet im kaiserlichen Heere. Dieselben waren mit gutem Kürassschwert, einer starken Pistole, einem kurzen Fäustling und mit ganzen Kürassen, also: Stahlkragen, Helm, Arm- und Beinschienen, Rücken- und Krebsharnisch, bis zu den Knien gerüstet.

Sie unterschieden sich von den deutschen gerüsteten Reitern nur durch den Namen. Die deutschen gerüsteten Reitern verschwindet  mit dem Auftreten der Kürassiere rasch (8).

Diese Kürassiere; treten uns, in Bewaffnung, Rüstung und Verwendung unverändert, im 30jährigen Kriege gegenüber.

Die Aufnahme von Büchsenschützen musste bei der zunehmenden Bedeutung der Feuerwaffen dahin führen, dass eine große Vermehrung der Büchsenschützen erfolgte.

Bald zwang aber die Art der Verwendung der Büchsenschützen im Gefechte dazu (9), sie in eigene Abteilungen zu formieren. Diese erscheinen Anfangs als Bestandteil der gerüsteten Reiter, später aber als eigene selbstständige Haufen (10). Als solche erscheinen sie unter dem Namen „berittene Schützen".

Über die ursprüngliche Ausrüstung dieser berittenen Schützen (Schützenpferde) ist nichts zu ersehen. Wahrscheinlich war diese konform jener der deutschen Reiter, da in den vorliegenden Bestallungen kein Unterschied in dieser Richtung gemacht wird. Als Schusswaffe führten sie vermutlich die Muskete.

Nach der Vereinigung in eigene Haufen treten nur einzelne Fahnen von Schützenpferden auf, erst 1570 erscheinen unter dem Herzog von Mecklenburg mehrere Fahnen in einen Haufen vereinigt.

Schon 1572 wurden diese deutschen Schützenpferde durch die Einführung der „burgundischen" (gentischen) Schützenpferde, „Arque busiere zu Ross" genannt, verdrängt.

Die Bewaffnung der  als leichte Reiter bezeichneten, bestand aus einem Halbhaken, einer kurzen Feuerbüchse, einem Sturmhute und, vermutlich nur noch  aus dem Brustharnisch (11)

Im Jahre 1686 verschwinden diese burgundischen Arquebusiere,  statt ihnen kommen die „deutschen Arquebusiere". Diese führten statt der Halbhaken ein langes Rohr, hatten zwei kurze Feuerbüchsen, Sturmhut, Panzer-Ärmel, Rücken- und Krebsharnisch. Diese zählten wieder zur schweren Reiterei und behielten ihre Ausrüstung auch während des 30jährigen Krieges.

Die Arquebusiere mussten nicht vom Adel sein, doch waren stets Adelige unter ihnen, welchen das Recht eingeräumt war, zwei Pferde zu halten. Der Knecht hatte aber dann gleich dem Herrn gerüstet zu sein.

Die Arquebusiere wurden Anfangs in kleineren Haufen zu 50, 100, oder 125 Mann geworben, erst seit 1591 in größeren Haufen von 600 bis 1000 Mann. Sie wurden dann von Obristen befehligt, welchen ein eigener Stab bewilligt wurde.

Der Haufen wurden als Fahnen oder Gesellschaften bezeichnet und trug besonders an den Grenzen, häufig Röcke (Cosäcken), welche nach Bestimmung des Kommandanten und kaiserlicher Bewilligung verschiedene Farben hatten. Danach werden die einzelnen Haufen als die Gesellschaft der: Weißröckler, Gelbröckler etc. bezeichnet. Mit der Errichtung größerer Haufen(12) geschah die Einteilung derselben in Kompanien und seit 1596 in Cornets (13).

Fanden die Büchsenschützen und die Schützenpferde ihre Verwendung noch in offener Feldschlacht, so wurden im die burgundischen Arquebusiere zunächst nur in Garnisonen der ungarischen Grenze und im Grenzkriege verwendet; erst die deutschen Arquebusiere, sobald sie in größeren Haufen geworben werden, erscheinen wieder am Schlachtfelde.

Die Arquebusiere waren gewohnt in jeder Gangart zu schießen, wurden am Marsch im Vor-,bzw  Nachtrabe, zur Recognoscierungen(14), sowie zur Sicherung auf Märschen und im Lager verwendet,  zur Einnahme und Besetzung von Pässen, sowie auch in der Schlacht verwendet.

Die dritte Reiter-Gattung, deren Prinzip in der Institution Kaiser Maximilian’s gegeben hatte erscheint, sind die „leichten Reiter" (ringe Pferde) (15). Dort werden sie durch die leichter gerüsteten Knappen der Kyrisser repräsentiert, welche einen Reisespiess trugen. Diese dürften mit zunehmender Erkenntnisse der Bedeutung einer leichten Reiterei, zur Schaffung und Armierung der „schwarzen Reiter" geführt haben, welche nach der Mitte des 16. Jahrhunderts auch in Österreich auftreten. (16). Sie erscheinen hier nach den vorliegenden Bestallungen zuerst 1571 und finden sich bis 1596.

Ihre Bestimmung war für die Grenzorte und Landstriche. Anfangs treten sie in kleineren Abteilungen von 20 bis 50 Mann auf, 1591 waren sie in einem größeren Haufen vereint mit mehreren Fahnen.

Nach einem vorliegenden Bestallungs-Entwurfe vom Jahre 1593  sollten sie bei 1000 Pferden in 4 Fahnen, bei 500 Pferden in 2 Fahnen, bei 300 Pferden in eine Fahne geteilt werden. Für je 50 Mann war ein Rottmeister bestimmt. Größere Haufen kommandierte ein Obrist, welchem ein Stab beigegeben war.

Im Gegensatz zum Fußvolk fällt es auf, dass für die Gesamtheit der Reiter unter einem Kommando, trotz des Obristen-Stabes, nie die Bezeichnung ,,Regiment" aufscheint (17)

Möglich, dass sich dieser Umstand dadurch erklärt, dass die Reiter-Obristen  über ihre Reiter, das jus gladii (18)  nicht besaßen, wie es der Obrist des Fußvolkes hatte(19). Im Zusammenhang  mit der Institution des "Feldmarschalls"  bzw. weil der Adels unter der Reiterei, der nur durch diesen, als den obersten Kommandanten der gesamten Reiterei, nach den Satzungen des Reiter-Rechtes gerichtet werden konnte (20).

Bezüglich der Werbung der Reiter zeigte sich, dass diese  am Anfang für eine bestimmte Zeit geschah, ebenso wie für denjenigen, welcher die Bestallung empfing, und er verpflichtet war  eine gewisse Zeit hindurch, auf erfolgenden kaiserlichen Befehl die accordierte (21) Anzahl Reiter zu stellen. Später wurden die Reiter mit dem Erlassen der Bestallung sofort geworben und aufgebracht. Eine Verminderung der bestimmten Fahnen oder eine teilweise Reduzierung  anzuordnen, lag seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ganz in der Hand des Kaisers, sowie er es sich auch in mehreren Bestallungen vorbehielt, einer oder mehreren  Fahne gleicher Reiter-Gattungen höhere Bezüge zu geben, ohne in diesem Falle allen die Bezüge zu erhöhen.

Mit dem Jahre 1579 erfolgte der Befehl, jeden Reiterhaufen nach des Obristen Namen zu benennen.

Das Kommando über alle Reiterhaufen im Heere führte der Feldmarschall.

Seine Tätigkeit war mannigfach:
Er hatte die Obliegenheiten eines Generalstabs-Chefs, eines Intendanz-Chefs, eines obersten Quartiermeisters und einer obersten Justizperson. Bis zum Jahre 1602 hatte er die Rennfahne bis zur Stärke von 500 Mann, welche meist aus Schützenpferden gebildet war und mit ihm in der Vorhut marschierte, am Marsch zur Sicherung, beim Herrichtung eines Lagers, zur Deckung der Arbeiten verwendet wurde und dafür wachfrei war.

Später erhielt er bloß eine Anzahl Reiter gewissermaßen als Leibgarde.

Die Justiz über die Reiterhaufen versah der Feldmarschall mittelst des Reiter-Rechtes.

Mit der Vermehrung der Stärke der Kavallerie wurde es notwendig, dem Feldmarschall einen Stellvertreter (den Feldmarschall-Lieutenant) beizugeben.

Erst von Beginn des 30jährigen Krieges erscheint, wenn auch die Bestallungen noch immer bis gegen Ende desselben nur auf eine gewisse Anzahl dieser oder jener Reiter-Gattung lauten, der Ausdruck Regiment als administrativer Begriff angewendet und erhielten diese Truppenkörper nunmehr einen mehr oder weniger dauernden Bestand und wurden entweder als:
Cürassier- oder Arquebusier-Regimenter benannt, welche somit die ältesten Reiter-Gattungen des stehenden kaiserlichen Heeres repräsentieren.

Dabei kam jedoch noch mitunter immer wieder zu einer Vermischung  beiden Reiter-Gattungen innerhalb eines Regiments, ja selbst innerhalb der Unter- Abteilungen (22).

Von 1623 an traten als neue Reiter-Gattung auch die „Dragoner" (Draconen) auf.

Die Dragoner  erscheinen jedoch anfänglich meist nur in einzelnen Kompanien und zwar entweder als selbstständig aufgestellt (geworben), oder als Bestandteil eines Kürassier- (Arquebusier-) Regiments, wo sie durch den betreffenden Obristen, gewöhnlich als Leibkompagie, geworben wurden (23).

Erst vom zweiten Generalate Waldstein’s (24) an, werden auch Dragoner- Regimenter, jedoch zumeist mit einem sehr schwachen Stand (drei bis fünf Kompanien) formiert.

Die Dragoner waren ursprünglich nur eine Art berittene Infanterie (25) , mit der Muskete bewaffnet und hauptsächlich zur Führung des Feuergefechtes zu Fuß auf solchen Punkten bestimmt, welche von der Infanterie nicht rechtzeitig erreicht werden konnten und zählten zur leichten Reiterei.

Später wurden sie jedoch, wie die Kürassiere, auch für den Kampf zu Pferd verwendet, blieben jedoch mit leichten Pferden beteilt (26).

Den Dienst der leichten Reiterei mit Bezug auf Versehung des Sicherungs- und Nachrichtendienstes, sowie Führung des kleinen Krieges überhaupt, versahen im 30jährigen Kriege vorwiegend die irregulären Scharen der durch Werbung in Ungarn und seinen Nebenländern (Croatien u. s. w.) aufgebrachten Reiter, welche anfänglich unter dem Gesamtnamen „Croaten" auftraten, doch kam für die ausschließlich in Ungarn geworbenen, im Vereine mit kaiserlichen Truppen auftretenden Reiter-Abteilungen bereits der Name „Husaren" vor.

Endlich standen insbesondere zu Waldstein’s Zeiten (teilweise auch früher), auch leichte polnische Reiter, „Polaken" (Kosaken) genannt, in den Reihen des kaiserlichen Heeres.

Diese Abteilungen traten entweder unter ihren Anführern (Obristen) in kaiserlichen Dienst, waren also in diesem Falle  eine Truppe in kaiserlichem Sold, oder sie wurden durch Werbung durch kaiserliche Patente von den betreffenden Obristen aufgebracht, dienten aber zumeist nur einige Monate und wurden mit wenigen Ausnahmen am Ende des betreffenden Feldzugsjahres wieder entlassen(27).

Der militärische Wert dieser Truppen sowie sich der Croaten verwendeten Truppen, war jedoch sowohl vor dem Feinde, als was die Disziplin anbelangt, sehr gering.

Die nach Durchführung der Armee-Reduktion in den Jahren 1649/50  stehen gebliebenen neun Regimenter zu Ross, wie die Kürassiere  und ein Dragoner-Regiment,  kurzweg genannt wurden, bildeten nunmehr den Stamm an Reiterei das sich von diesem Zeitpunkt an entwickelnden stehenden kaiserlichen Heeres.  Man unterschied nachdem die Arquebusiere später aufgelöst wurden, nur zwei Reiter-Gattungen: die Kürassiere und Dragoner.

Wenn auch die Zahl der stehen gebliebenen Regimenter nahezu die gleiche war, wie jene der Regimenter zu Fuß (28), war bei  den Regimentern zu Fuß der Stand ein viel höherer und bezifferte sich das Verhältnis der beiden Haupt- Waffengattungen um diese Zeit etwa 1:2.

Während des Krieges gegen die Türken in den letzten Jahrzehnten  des 17. Jahrhunderts wurden durch Kaiser Leopold I. zwei reguläre „Husaren- Regimenter" errichtet, welche nunmehr die dritte Reiter-Gattung bildeten und an Steile der zumeist nicht mehr in den Reihen der Feld-Armee zur Verwendung gelangenden Croaten den Dienst der leichten Reiterei übernahmen (29)

Anlässlich der Kriegsrüstungen im Jahre 1715 wurde bei jedem Kürassier- Regiment eine Carabinier-Kompanie zum Feuergefecht zu Pferde aufgestellt; ebenso bei jedem Dragoner-Regiment eine Grenadier-Kompanie, welche sowohl für den Kampf zu Pferde, als auch  zu Fuß (Werfen der Handgranaten) bestimmt war.

Als diese Abteilungen wurden im Jahre 1768 von den Regimentern abgetrennt und aus ihnen zwei selbstständige „Carabinier-Regimenter" formiert,  zählten sie ihrer Bestimmung nach zur schweren Reiterei.

Diese Regimenter wurden jedoch schon 1798 in Kürassiere umgewandelt.

In den ersten Jahren des siebenjährigen Krieges wurde bei der deutschen Reiterei, worunter man zum Gegensatz von den Husaren (der ungarischen Reiterei), die sich aus den Erblanden und im Römischen Reiche ergänzenden Kürassiere und Dragoner verstand, mit den „Chevauxlegers" (leichte deutsche Reiter) eine neue Reiter-Gattung geschaffen, welche zumeist durch Umwandlung von Dragoner-Regimentern entstand und gemeinsam mit den Dragonern, (mit Ausnahme der Periode 1798 bis 1801, in welcher sie zur leichten Kavallerie gerechnet wurden) nunmehr ein Mittelglied zwischen leichter Kavallerie und schwerer Kavallerie darstellten.

Eine weitere Vermehrung erhielt die leichte Reiterei gegen Ende des vorigen Jahrhunderts durch die in Österreich nach der Erwerbung von Galizien neu eingeführte Reiter-Gattung der „Ulanen".

Ihre Hauptwaffe bildete die Lanze (Pike).

Im Jahre 1798 wurde auch ein „Jäger-Regiment zu Pferd" formiert, welches aber schon 1801 (1802) wieder aufgelöst wurde und überhaupt nicht als Vertreter einer eigenen Reiter-Gattung angesehen werden kann.

Im Jahre 1857 wurde in Österreich vorübergehend für den Kriegsfall die Aufstellung leichter Reiter-Divisionen als „irreguläre Kavallerie" angeordnet.

Diese wurden teilweise aus den durch freiwillige Werbung aufgebrachten Abteilungen, welche  normalerweise die Stärke einer Division haben sollten, teilweise aus den bei den damals bestandenen National - Grenz - Infanterie- Regimentern organisationsmässig „leichten Reiter-" und „Serezaner-Divisionen  (30) gebildet zu werden.

Die irregulären Kavallerie wurde in zerstreuten Abteilungen  im  kleinen Krieg, das Parteigängerwesen und der damit verbundene Vorpostendienst, die Vorname von Recognoscierungen , Streifungen und Patrouillen verwendet  und bildeten die eigentlichen Obliegenheiten dieser Reiter- Gattung.

Nach dem Feldzuge 1859, in welchem einzelne Divisionen aufgestellt worden waren, deren aber keine vor den Feind kam, wurde, teilweise an Stelle der irregulären Kavalier, die nicht mehr  Erwähnung findet, im Jahre 1860 die „Freiwilligen-Kavallerie" organisiert. Diese hatte, jedoch auch im Frieden, aus zwei Husaren- und einem Ulanen-Regiment zu bestehen und hatte hauptsächlich die Aufgabe, in kleineren Abteilungen den Sicherheits- und Kundschafts-Dienst nach Bedarf bei der Infanterie zu versehen, Bedeckungen beizustellen, den Ordonnanz- und Stabs-Dragonerdienst zu versehen, überhaupt als Reiter-Truppe „leichtester" Gattung verwendet zu werden.

Jedoch schon 1862 wurde die Bestimmung dieser Regimenter als solche aufgehoben und dieselben in leichte Kavallerie-Regimenter umgewandelt.

Nachdem jedoch die erhöhte Wirksamkeit der Feuerwaffen eine Verwendung der bisher in Massen auf dem Schlachtfeld aufgetretenen Kavallerie sehr beeinträchtigte und nahezu unmöglich macht,  wurde es als ein militärisches Bedürfnis erkannt, eine einheitlich organisierte Kavallerie zu formieren, welche für alle Verwendungen gleich geeignet sein muss.

Man ging vom Prinzip davon aus, dass Schnelligkeit und Beweglichkeit ein Attribut der gesamten, nicht bloß der leichten Reiterei sein muss, wogegen anderseits die leichte Reiterei durch energisches und ungestümes Losgehen auf den Feind einen moralischen Erfolg oder die gleiche Kraft des Stoßes erzielen könne, wie die schwere Reiterei.

Darum  wurde 1867 im k. k. Heere der Unterschied zwischen schwerer und leichter Kavallerie (31) gänzlich aufgehoben und  bei Umwandlung sämtlicher Kürassier-Regimenter in Dragoner, diese seither mit leichteren Pferden beteilt.

Österreich hatte danach  eine einheitlich organisierte, einheitlich bewaffnete und ausgerüstete Kavallerie, bei welcher die Unterscheidung nach Reiter-Gattungen mehr aus traditionellen Gründen beibehalten wurde.

Es gab, da die Chevauxlegers schon 1851 aufgelassen und teils in Ulanen, teils in Dragoner umgewandelt wurden, nur noch Dragoner, Husaren und Ulanen.

 

 
  (1) Vermutlich älteste Bezeichnung für  Kürassier, somit die älteste Reiter-Gattung der Kavallerie im kaiserlichen Heer
(2) Ein jeder Knappe konnte zum Trabanten, dieser zum Marstaller, letzterer aber zum Einspännigen vorrücken. Die Edelknaben waren mit einem Schilde (der Tartsclie) ausgerüstet, trugen keinen Harnisch und waren mit leichten Pferden beritten gemacht.
(3) Jede Fahne zählte: 1 Hauptmann, 1 Lieutenant. 1 Fähnrich, 28 Kyrisser, 26 Knappen, 26 Trabanten, 26 Marstaller, 26 Büchsenschützen, 26 Edelleute (Edelknaben, Pagen), 200 Knechte mit 50 Trabanten, zusammen 457 Mann.
(4) Kürassiere
(5) Es sei erwähnt, dass für je zwölf Pferde ein vierspänniger Wagen (Rüstwagen) bestimmt war. Für jeden Wagen war ein Doppelhaken (später deren zwei) mit zwei Knebelspiessen bestimmt. Mit Anfang des 17. Jahrhunderts werden die Wagen nach Kompanien zugeordnet und zwar für jede  vier Stück, der Stab hatte seinen eigenen Wagen. Die Wagen dienten zur Fortführung der Bagagen, des Proviants und der seit 1570 für jeden Reiter normierten Zelte, sie mussten auf Befehl für kurze Zeit gänzlich zur Disposition des Feldherrn überlassen werden.
(6) Der Krebs bedeutet ursprünglich "Schurz" am Brustharnisch", da aber in jeder Bestallung nebst dem Krebs ausdrücklich Schurze erwähnt sind, scheint er pars pro toto (ein Teil)  hier stets den Brustharnisch selbst zu bedeuten.
(7) In einigen Bestallungen aus dem Jahre 1556 besteht der Haufen aus Schützen und Spiessern.
(8) Der Wortlaut der Bestallung auf ..Cürassiere" statt auf ..deutsche gerüstete Reiter" ist in Wirklichkeit  nach dem Verschwinden der Lanzen mit Ausnahme der Stichwaffe, nahezu kein Unterschied zwischen Beiden.
(9)Die Büchsenschützen ritten zuerst an den Feind, feuerten ihre Büchsen ab und schwenkten dann beiderseits aus, benötigten also eines starken Rückhaltes, um nicht in diesem Momente verfolgt und zusammengehauen zu werden.
(10) In gemischten Haufen variiert der Prozentsatz der Büchsenschützen zwischen 50 und 75 Prozent. Als selbstständige Haufen erscheinen sie zuerst in einer Bestallungen aus dem Jahr 1557

(11) In einer Bestallungen aus dem Jahr 1594 sagt wenigstens Obrist Dohna, dass die Arquebusiere früher nur mit Brustharnisch versehen waren und geringe Pferde ritten.
(12)
 Auch bei der Werbung größerer Haufen sind die Teile des Haufens mit verschiedenen Röcken bekleidet. So die von Kollonits 1596 geworben 700 Arquebusiere, unter denen es Gelb-. Blau-. Roth-. Feyelbraun-. Grün- und Weiss-Röckler gab.
(13)
 Kaiser Rudolph führte bei der Kavallerie statt der Fahnen die Cornete ein.
(14) Bezeichnung für die Beschaffung der Kenntnisse über eine Gegend oder Stellung und Lage des Feindes durch "in Augenschein" nehmen. ( Die moderne Bezeichnung ist Aufklärung)
(15) Unter ringen (geringen) Pferden verstand man schwächere, leichtere, flüchtigere Pferde und damit auch leichter gerüstete, beweglichere Reiter. Schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts hatte auch die schwere Kavallerie leichtere Pferde als vorher; die ..schweren Gäule" sind gänzlich verboten, die vorschriftsmäßigen Pferde sind ..gute, starke "Rittlinge"; der Unterschied, ob man die Kavallerie leicht oder schwer nannte, lag damals vornehmlich in der Armierung ( Bewaffnung-Ausrüstung)  des Reiters, obwohl der Ausdruck geringe oder leichte Pferde beibehalten wurde.
(16) Zuerst erwähnt sie Avila im schmalkaldischien Krieg. (1546-1547
von Kaiser Karl V. gegen den Schmalkaldischen Bund, ein Bündnis protestantischer Landesfürsten und Städte unter der Führung von Kursachsen und Hessen, geführt. Dabei versuchte der Kaiser, im Heiligen Römischen Reich den Protestantismus zurückzudrängen und gegenüber den Reichsständen die kaiserliche Macht zu stärken)
Sie hießen nach ihrer Rüstung ,,schwarze Reiter". Diese bestand aus einem Harnisch mit Schuppenärmeln, einem schuppenbedeckten Blechhelme und einem Jagdspieß, einem Gewehre von einer Spannenlänge.
(17)  Verschiedene Autoren verwendeten  schon um 1602 und früher die Bezeichnung "Regiment" bei der Kavallerie. Nach den Bestallungen, welche beim Fußvolke stets den Ausdruck Regiment gebrauchen, ist dies bei der Kavallerie nicht möglich.
In der Bestallung Schwarzenbergs  zum Feldmarschall, im Jahr 1598, findet sich zwar die Bemerkung, dass er sich in Angelegenheiten, welche der ersten Instanz, d. h. „den Regimentern unter den Reitern und Fußvolk" zugehören, nicht mischen solle. Hier aber dürfte der Ausdruck Regiment doch nur als gleichbedeutend mit Befehls- und Disziplinarrecht aufzufassen sein, nicht als Bezeichnung des militärischen Körpers im heutigen Sinne.
(18)
 das Recht des Schwertes – beschreibt die juristische Vollmacht des Gerichtsherrn, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit Todesurteile auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.
(19)
Dieses Recht bestand auch 1718 noch unter den Reitern nur bei den Dragonern, als einer aus der Infanterie hervorgegangenen Truppe. (Vergleiche Khevenhüller, „Observations-Puncte", Seite 16, 17 der Regiments-Privilegien.)
(20) Es fehlt daher bei den kaiserlichen Reitern, sofern sie im Felde und nicht in Garnisonen dienen, der Scharfrichter. Die Regimenter zu Ross, welche als Reichs-Kontingente erscheinen, haben einen Scharfrichter.
(21) vereinbarte

(22) So z. B. Patent für Obrist Max Liechtenstein auf 500 Cürassiere und Arquebusiere ( Bestallungen aus dem Jahr 1621); für Rittmeister Seyfried Breun er auf eine Compagnie Reiter, bestehend aus 100 Arquebusieren und 50 Cürassieren usw.

(23) In der zweiten Hälfte werden Dragoner- Kompanien vielfach als Leibgarden höherer Generale aufgeführt.
(24)
Unter dem Druck der Niederlagen des Jahres 1631 wurde Wallenstein aus Wien gedrängt, das Generalat erneut zu übernehmen
(25)
Ihre erste Anwendung kommt in den niederländischen Kriegen am Ende des 16. Jahrhunderts vor; der Name Dragoner als Reiter-Gattung wurde jedoch in der französischen Armee zuerst angewendet.
(26) Im 19. Jahrhundert zählten die Dragoner zur schweren Kavallerie.
(27) Meutereien  waren nichts Seltenes so erklärte Waldstein wiederholt: "dass man froh sein müsse, ihrer los zu werden".
(28) Während im Mittelalter die Reiterei die vorherrschende Waffe war, verlor sie  zur Blütezeit der Landsknechte bedeutend an Wert, gelangte jedoch im 30jährige Krieg wieder an Bedeutung (Verhältnis nahezu 1:1). Vom 18. Jahrhunde an änderte sich dieses Verhältnis wieder zu Ungunsten der Reiterei, es sank auf 1 : 4 bis 1 :6 herab Gegen 1900  und beträgt das Verhältnis  im k. und k. Heer 1 : 10.
(29) In Folge Organisierung der Militär-Grenz-Gebiete gelangten die Croaten nur noch zum Teil als Grenz-Miliz und vorwiegend nur zur Verteidigung des eigenen Heimat-Gebietes zur Verwendung
(30) Von den bestandenen 14 Regimentern hatte die eine Hälfte (die aus den gebirgigeren Gegenden sich rekrutierenden) Serezaner, die andere die leichten Reiter-Divisionen beizustellen.

(31) Seit 1860 zählten die Kürassiere, in welche gleichzeitig auch der größere Teil der Dragoner-Regimenter umgewandelt wurde, allein zur schweren, alle übrigen (Dragoner, Husaren, Ulanen) zur leichten Reiterei. (Die Dragoner hatten vom 1802 an zur schweren gezählt)